Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemein

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen der RC-Planung Gesellschaft für EMSR- und Automatisierungstechnik mbH. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen. Die bisherigen Geschäftsbedingungen sind hiermit ungültig.

 

2. Allgemeine Pflichten von RC-Planung GmbH

RC-Planung GmbH verpflichtet sich, den allgemeinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

 

3. Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Kunde hält beim Einsatz von RC-Planung-Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die RC-Planung-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Kunde gestattet RC-Planung GmbH nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der RC-Planung-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von RC-Planung-Mitarbeitern ist RC-Planung GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde RC-Planung GmbH die außergewöhnlichen Gründe für die Mehr- und Sonntagsarbeit unverzüglich bekannt.

 

4. Anpassungsklausel

RC-Planung GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Stundentarife nach tariflicher oder gesetzlicher Ermessungsgrundlage zu erhöhen. Eine Tariferhöhung kann auch dann erfolgen, wenn RC-Planung-Mitarbeiter durch andere mit höherer Qualifikation ersetzt werden. Notwendige Tariferhöhungen wird RC-Planung GmbH dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird zwei Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen.

 

5. Zuschläge

Basis für die Berechnung der nachstehenden Zuschläge ist eine tägliche Arbeitszeit von montags bis freitags bis max. 8 Stunden: Montags bis freitags ab der ersten täglichen Überstunde entspricht der Zuschlag 25 Prozent. Samstagsstunden werden mit 25 Prozent bezuschlagt, Sonntagsstunden mit 70 Prozent, Feiertagsstunden mit 100 Prozent, sowie Nachtarbeitsstunden (22.00 bis 06.00 Uhr) mit 30 Prozent. Beim Zusammentreffen von unterschiedlichen Zuschlägen wird jeweils nur der höhere Zuschlag berechnet.

Für Einsätze außerhalb des Firmensitzes werden die anfallenden Fahrtkosten sowie der Verpflegungsmehraufwand nach gesetzlicher Bestimmung berechnet.

 

6. Loyalität und Abwerbungsklausel

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, die im Rahmen einer Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Desgleichen werden die Parteien Mitarbeiter/innen der anderen Partei nicht ermutigen, sich selbst bei der anderen Partei oder einem Dritten unter Aufkündigung ihres bisherigen Arbeits- oder sonstigen Dienstvertrages zu bewerben. Weiterhin verpflichten sich die Parteien, keine Bewerbungen von Mitarbeiter/innen zu berücksichtigen, welche zuvor für die andere Partei gearbeitet haben oder noch für sie arbeiten. Verstößt eine Partei gegen ihre Verpflichtungen, verpflichtet sich diese Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 50.000,- je Einzelfall. Weitergehende Schaden-ersatzansprüche bleiben unberührt.

 

7. Schutz- und Urheberrechte

Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen, etc. verbleiben bei uns. Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung aller im Zuge dieses Vertrages und seiner Abwicklung bekannt gewordenen Daten und Unterlagen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € verwirkt. Die Geltendmachung höherer Schadenersatz-ansprüche bleibt vorbehalten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die RC-Planung GmbH berechtigt Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind zurückzuhalten. Bei Zwangsvollstreckungs-maßnahmen Dritter in die der Firma RC-Planung GmbH abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention erforderlichen Informationen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit Verbindlichkeiten aus anderweitigen Verträgen, die er mit uns abgeschlossen hat, in Verzug ist.

 

9. Abrechnung

Sofern nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der vertraglich vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei RC-Planung GmbH.

 

10. Verzug und Ausfall von RC-Planung-Mitarbeitern / Höhere Gewalt

Bei Überschreitung von Planungsterminen ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten ohne eine Entschädigung für Folgeschäden verlangen zu können. Gleiches gilt in Fällen der Unmöglichkeit. Bei kalendermäßiger Befristung eines Planungstermins tritt der Verzug erst bei Fristsetzung von mindestens 14 Tagen durch den Abnehmer ein. Bei ungefähren Planungszeitangaben kann Verzug frühestens nach Ablauf von 2 Monaten nach vorheriger schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen eintreten. Die Einhaltung der Planungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens RC-Planung GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält sich RC-Planung GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

11. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen sowie schriftlich als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsangelegenheiten.

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehende Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

 

12. Haftung / Gewährleistung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer hat sein Haftpflichtrisiko durch Abschluss einer sich auf Personen, Sach- und Vermögensschäden beziehenden Haftpflichtversicherung in Höhe von jeweils EUR 5.500.000 geregelt. Der Höhe nach wird eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. Die RC-Planung GmbH erbringt für den Auftraggeber Planungsarbeiten in Form von Dienstleistungen. Etwaige Einwendungen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistung sind unverzüglich geltend zu machen. Für den Fall des Vorliegens von Mängeln haben wir zunächst das Recht der Nachbesserung oder Ersatzleistung nach unserer Wahl. Erst bei Fehlschlagen oder Nichterfolgen von Nachbesserung und Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz RC-Planung GmbH. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.

 

14. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

15. Sonstiges

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch RC-Planung GmbH.

 

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen

Internationalen Privatrechts.

 

 

Stand: September 2016